Musikverein Friedingen e. V
  • Home
  • Der Verein
  • Chronik
  • Bilder
  • Kontakt
  • Impressum
  • Satzung
0 1 2
  1. Aktuelle Seite:  
  2. Startseite
  3. Satzung
  4. Uncategorised

Testartikel

Details
Geschrieben von: webmaster
Kategorie: Uncategorised
Veröffentlicht: 03. März 2024
Zugriffe: 1684

Inhalt folgt...

Satzung

Details
Geschrieben von: webmaster
Kategorie: Uncategorised
Veröffentlicht: 18. April 2014
Zugriffe: 2901

                     S A T Z U N G

             des Musikvereins Singen-Friedingen

             ----------------------------------

§ 1 Name und Sitz des Vereins

Der Verein trägt den Namen „Musikverein Friedingen e.V.“

mit Sitz in Singen-Friedingen.

§ 2 Zweck und Ziele

   I Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar ge-

       meinnützige Zwecke im Sinne der Gemeinnützigkeitsver-

    ordnung vom 24.12.1953, und zwar insbesondere durch

       Förderung der Volksmusik in der Gemeinschaft und Pflege

       des Brauchtums.

   II Etwaige Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßige Zwecke

       verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinn-

       anteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglied auch keine

       sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

       Sie erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung oder

       Aufhebung des Vereins nicht mehr als ihre eingezahlten

       Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten

       Sacheinlagen zurück.

   III Es darf keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den

       Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnis-

       mäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

   IV Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall

       seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins,

       soweit es die eingezahlten Kapitalanteile der Mitglieder

       und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern geleisteten

       Sacheinlagen übersteigt,

       an den Stadtteil Friedingen, der es unmittelbar und aus-

       schließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche

       Zwecke zu verwenden hat. Beschlüsse über die künftige Ver-

       wendung dürfen erst nach Einwilligung des zuständigen Fi-

       nanzamtes erfolgen.

 

                              - 2 -

§ 3 Mitgliedschaft

   a) Aktive Mitglieder

       Aktives Mitglied kann jede unbescholtene Person werden,

       die ein Musikinstrument beherrscht. Über die Aufnahme

       eines aktiven Mitgliedes entscheidet der Dirigent mit

       dem Vorstand. Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, an

       den durch den Dirigenten festgesetzten Proben und an den

       Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.

       Das Fehlen an Veranstaltungen und Proben muss dem Vorstand

       oder Dirigenten gemeldet werden. Schichtarbeiten fallen

       nicht unter diese Bestimmung.

       Jeder aktive Musiker ist für die ihm anvertrauten vereins-

       eigenen Gegenstände verantwortlich. Schaden, die durch

       Selbstverschulden entstehen, sind auf eigene Kosten zu be-

       heben.

       Über die Mitwirkung der aktiven Mitglieder bei Veranstal-

       tungen Dritter trifft der Vorstand des Vereins entsprechen-

       de Richtlinien.

   b) Passive Mitglieder

       Passives Mitglied kann jede unbescholtene Person werden.

       Über die Aufnahme entscheidet der Gesamtvorstand.

   c) Ehrenmitglieder

       Zum Ehrenmitglied kann ernannt werden:

       Wer mindestens 25 Jahre aktiv als Musiker mitgewirkt hat.

       Wer sich in hervorragender Weise um das Wohl des Vereins

       verdient gemacht hat.

       Wer über 40 Jahre passives Mitglied ist.

       Die Ernennung braucht die Zustimmung des Gesamtvorstandes

§ 4 Austritt und Ausschluss

   a) Der Austritt eines aktiven oder passiven Mitgliedes kann

       nur zum Ende eines Geschäftsjahres erfolgen; die Kündigung

       muss mindestens 3 Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres

       schriftlich (per Einschreiben) angezeigt werden. Der aktive

       Musiker hat das vereinseigene Instrument mit Noten sowie

       die Uniform beim Vorstand abzugeben.

 

Ende der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet:

a) durch Tod

b) durch Austritt

c) durch Ausschließung aus dem Verein

 

                              - 3 -

zu § 4   Bei nicht erfolgter ordnungsmäßiger Abgabe kann der

         Verein den Austretenden haftbar machen und zur Bezah-

         lung heranziehen.

         Sollte der Musiker vor 5-jähriger aktiver Zugehörigkeit

         austreten, so hat er die Ausbildungskosten an die Vereins-

         kasse zu zahlen.

     b) Die Gesamtvorstandschaft entscheidet über die Höhe des zu

         bezahlenden Betrages von Fall zu Fall.

     c) Ausgeschlossen kann ein aktives und passives Mitglied

         durch den Gesamtvorstand werden:

         I.   Wer dem Ansehen des Musikvereins schädigt oder

              seinen Interessen zuwiderhandelt.

         II. Wer die mit dieser Satzung eingegangenen Verpflich-

              tungen nicht einhält.

§ 5 Vorstandschaft

     Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus:

     Präsident

     1. Vorsitzender

     2. Vorsitzender

   1. Kassier

     2. Kassier

     1. Schriftführer

     2. Schriftführer

     Dirigent

     2 aktive Beisitzer

     2 passive Beisitzer

     1 Jugendvertreter

     Zeugwart

     Dem Vereinspräsidenten obliegt im engen Zusammenwirken mit dem

     1. Vorsitzenden die Repräsentation des gesamten Vereins.

     Der 1. Vorsitzende leitet den Verein, führt den Vorsitz in Ver-

     sammlungen, unterzeichnet alle schriftlichen Ausfertigungen und

     erteilt dem Kassierer die Zahlungsanweisungen.

     Der 2. Vorsitzende ist für den reibungslosen Ablauf des aktiven

     Vereinsgeschehen verantwortlich. Er vertritt den 1.

     Vorsitzenden bei seiner Verhinderung.

     Der. 1. Kassier führt die Kasse und das Kassenbuch. Die Kasse muss

     jährlich an der Jahreshauptversammlung geprüft und der Kassen-

     bericht bekanntgemacht werden.

 

                              - 4 -

     Der 2. Kassier vertritt den 1. Kassier in dessen Abwesenheit.

     Desweiteren hat er den Beitragseinzug zu regeln und zu über-

     wachen.

     Der Schriftführer besorgt den Schriftwechsel, fertigt die Pro-

     tokolle über Versammlungen, führt die Mitgliedskartei und

     schreibt zur Jahreshauptversammlung den Jahresbericht. Er be-

     urkundet, zusammen mit dem Vorstand, die Beschlüsse. Bei seiner

     Abwesenheit wird er vom 2. Schriftführer vertreten.

     Der Dirigent ist für das Musikalische verantwortlich. Er setzt

     die Musikproben an und leitet den Verein bei Aufführungen. Bei

     Verhinderung hat er für einen Stellvertreter zu sorgen.

     Dem Zeugwart obliegt die Verwaltung sämtlichen Inventars.

     Die aktiven Beisitzer werden von den aktiven Musikern gewählt

     und dem Vorstand benannt. Die passiven Beisitzer werden durch

     die Mitgliederversammlung gewählt.

§ 6 Die gesamte Vorstandschaft wird auf die Dauer von zwei Jahren ge-

     wählt, jedoch muss jährlich in der Mitgliederversammlung Rechen-

     schaft abgegeben und die Vereinskasse geprüft werden. Die Kas-

     senprüfer werden jährlich in der Mitgliederversammlung gewählt.

§ 7 Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

     Die Generalversammlung, zu der mindestens 10 Tage vorher durch

         schriftlich

     öffentliche Bekanntgabe eingeladen wird, muss jährlich im I. Quar-

     tal abgehalten werden. Sie setzt die Höhe des Jahresbeitrages fest.

     Eine Mitgliederversammlung muss vom Vorstand einberufen werden,

     wenn ein Drittel der Mitglieder die Einberufung schriftlich,

     unter Angabe des Verhandlungsgegenstandes, verlangt.

§ 8 Änderung der Satzung

     Eine Änderung der Satzung kann nur durch die Mitgliederversamm-

     lung beschlossen werden. Mindestens zwei Drittel der anwesenden

     stimmberechtigten Mitglieder müssen dafür stimmen. Der Antrag

     auf Änderung muss zuvor in der Tagesordnung mitgeteilt worden sein.

  

§ 9 Auflösung des Musikvereins

     Der Verein besteht solange als derselbe 8 aktive Musiker zählt,

     die aber auch die Vorstandschaft bilden müssen.

     Bei Auflösung des Vereins wird das Vermögen gem. § 2 Absatz IV

     dieser Satzung verwandt.

 

                              - 5 -

Die Satzung wurde in der öffentlichen Hauptversammlung am

11. Oktober 1974 bekanntgegeben und tritt ab sofort in Kraft.

Friedingen, den 11. Oktober 1974

                   Die Vorstandschaft

1. Vorsitzender     2. Vorsitzender     1. Kassier       2. Kassier

................   ...............     .............   .............

1. Schriftführer   2. Schriftführer   Dirigent         Jugendvertreter

................   ...............     .............   ...............

2 aktive Beisitzer       2 passive Beisitzer      Zeugwart

..................      ...................     ................

..................      ...................

Der Musikverein

Details
Geschrieben von: webmaster
Kategorie: Uncategorised
Veröffentlicht: 25. März 2014
Zugriffe: 6185

Derzeit musizieren ca. 40 Musikerinnen und Musiker im Verein. Schwerpunkt ist die volkstümliche Blasmusik, die je nach Stück auch durch Gesang erweitert wird. Stücke wie "Böhmischer Traum" oder "Auf der Vogelwiese" gehören zum Standard des Vereins. Außerdem werden jährliche Veranstaltungen wie das "Dünnelefest" oder das "Frühlingsfest" durchgeführt, die u. a. als Einnahmequelle zur Finanzierung von Vereinsangelegenheiten wichtig sind und die dörfliche Kultur fördern. Jedes Jahr stellt sich der Verein der musikalischen Herausforderung und läd zum Jahreskonzert ein. Diese finden mal in der Kirche (als klassisches Konzert) oder auch in der Schloßberghalle (als modernes Konzert) statt.

Impressum

Details
Geschrieben von: webmaster
Kategorie: Uncategorised
Veröffentlicht: 14. Februar 2014
Zugriffe: 6441

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG:

Musikverein Friedingen e. V.
Lärchenstr. 20
78224 Singen-Friedingen

Vertreten durch:

[Florian Neurohr, Lärchenstr. 20, 78224 Singen]

Kontakt:

Telefon:

07731/909269

Telefax:

 

E-Mail:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Registereintrag:

Eintragung im Vereinsregister.
Registergericht:Amtsgericht Singen
Registernummer: VR 198

 


Haftungsausschluss (Disclaimer)

Haftung für Inhalte

Als Diensteanbieter sind wir gemäß § 7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.

Haftung für Links

Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.


Datenschutzerklärung:

Datenschutz

Die Nutzung unserer Webseite ist in der Regel ohne Angabe personenbezogener Daten möglich. Soweit auf unseren Seiten personenbezogene Daten (beispielsweise Name, Anschrift oder eMail-Adressen) erhoben werden, erfolgt dies, soweit möglich, stets auf freiwilliger Basis. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.

Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam-Mails, vor.

Details
Geschrieben von: webmaster
Kategorie: Uncategorised
Veröffentlicht: 07. Februar 2014
Zugriffe: 4592

Aktiv Mitglieder

Herzlichen willkommen beim Musikverein Friedingen e. V.

  1. Jungmusiker
  2. MVF sucht...